Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung

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Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ermöglicht es nach der Aussetzung der Wehrpflicht, Aufgaben des Zivildienstes zu kompensieren und mehr Chancen für freiwilliges Engagement in Deutschland zu schaffen. Im Mai 2011 ist das Bundesfreiwilligendienstgesetz in Kraft getreten.

 

Der Einsatz von Freiwilligen basiert auf einem Vertrag zwischen dem Bund, einer Einrichtung und einem/-r Freiwilligen. Die Einrichtung muss als Einsatzstelle durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) anerkannt werden und sich einer Zentralstelle anschließen. Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. (BKJ) ist als Zentralstelle vom zuständigen BAFzA bestätigt. Neben der inhaltlich-fachlichen Gestaltung übernimmt die BKJ im Auftrag des Bundes Koordinierungs-, Steuerungs- und Verwaltungsaufgaben.

 

Strukturelle Grundlage ist ein Trägermodell. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. koordiniert auf Basis einer fachlichen und/oder räumlichen Nähe zu den Einsatzstellen und Freiwilligen deren Beratung, Vermittlung, Begleitung und Weiterbildung. Sie ist die Schnittstelle zwischen der Bundesebene (BAFzA und BKJ) und den Beteiligten im Bundesfreiwilligendienst.

 

Ca. 60 BFD-Einsatzplätze in der Hoch- und Breitenkultur sowie in Schulen etc. in ländlichen Regionen und Ballungszentren in Nordrhein-Westfalen werden von der LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. betreut. Einen BFD kann man im Rahmen eines FSJ Kultur oder FSJ Kultur in der Schule absolvieren.