BFD auf einen Blick

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In diesem Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Eckpunkte des Bundesfreiwilligendienstes Kultur und Bildung (BFD Kultur/Schule) zusammengefasst und zu einer Übersicht zusammengestellt. Diese Übersicht bietet Informationen für Freiwillige und für Einsatzstellen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Für Freiwillige

  • ab 01.09.2023: monatliches Taschengeld in Höhe von 438 Euro
  • Anrecht auf Kindergeld, sofern das 25. Lebensjahr nicht überschritten ist
  • gesetzliche Sozialversicherung
  • 25 Bildungstage (inklusive 5 verpflichtende Tage zur politischen Bildung in einem Bildungszentrum des Bundes)
  • mind. 30 Tage Jahresurlaub
  • Zertifikat über die erworbenen Fähigkeiten und das eigenverantwortlich durchgeführte Projekt
  • Anrechnung des Jahres als Wartezeit für die Studienplatzvergabe
  • kein Nachteil durch den BFD: früherer Zulassungsanspruch auf einen Studienplatz an einer Hochschule bleibt erhalten
  • Ausweis, mit dem zum Teil Vergünstigungen z.B. im öffentlichen Personennahverkehr oder staatlichen/kommunalen Einrichtungen möglich sind

 

Für Einsatzstellen

 

Mögliche Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung sind Einrichtungen im Spektrum Kultur und Bildung, wie etwa freie gemeinnützige Vereine oder öffentliche Einrichtungen des Jugend- und Kulturbereichs.

 

Einrichtungen, die sich dafür interessieren, als Einsatzstelle am Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung teilzunehmen, können ihre Anerkennung bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. beantragen.

 

Dabei ist Folgendes zu tun:

  • Interessierte Einrichtungen wenden sich an die LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V.
  • Die LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. und die Einrichtung stellen gemeinsam einen Antrag auf Anerkennung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
  • Die nun anerkannte Einsatzstelle findet eigenständig Freiwillige oder nutzt die Vermittlung durch die LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V.
  • Eine Zusatzvereinbarung zwischen dem/der Freiwilligen und der Einsatzstelle wird getroffen.

 

 

Kosten für Einsatzstellen

 

Die Einrichtung beteiligt sich mit einem Beitrag von derzeit (Jahrgang 23/24) 689 Euro pro Monat an den anfallenden Kosten. Die Finanzierung einer BFD-Stelle lösen Einrichtungen individuell. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • 438 Euro Taschengeld für Freiwillige
  • 181 Euro Sozialversicherungsbeitrag
  • 345 Euro Bildungskostenumlage, die an die LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. gezahlt wird
  • ca. 25 Euro Reisekosten für die Bildungstage
  • die Einsatzstelle erhält einen Zuschuss von maximal 300 Euro durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für Taschengeld und Sozialversicherung