Anerkennungsverfahren Einsatzstellen

  Einrichtungen, die sich dafür interessieren, als Einsatzstelle am FSJ Kultur oder FSJ Kultur in der Schule teilzunehmen, können ihre Anerkennung als Einsatzstelle bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. beantragen.   Hierfür benötigt die LAG den Rückmeldebogen und den Antrag auf Anerkennung …
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Das erhalten Einsatzstellen

  Einrichtungen profitieren auf vielfältige Weise durch den Einsatz Freiwilliger und unterstützen damit nicht nur die eigene Arbeit, sondern können auch Teamstrukturen und Arbeitsbereiche zum reflektieren einladen. Einrichtungen erhalten nicht nur eine unterstützende Kraft bei der täglichen Arbeit, auch bringen Freiwillige neue Ideen und Impulse …
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Rahmenbedingungen für Einsatzstellen

  Grundlage für die Freiwilligendienste Kultur und Bildung ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz. Freiwillige verpflichten sich im FSJ Kultur / Schule in der Regel für zwölf Monate, eine Vereinbarung zwischen Freiwilligem/-r, Einsatzstelle und Träger regelt alle Fragen. Einsatzstellen im FSJ Kultur / Schule müssen dabei gewisse Rahmenbedingungen …
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Wichtig zu wissen! für Einsatzstellen

  FSJ Kultur und FSJ Kultur in der Schule gehören zu den Diensten der Freiwilligendienste Kultur und Bildung und sind Bildungs- und Engagementangebote für junge Menschen in Einrichtungen der Kultur- und Bildungsarbeit.   Die Grundlage für das „Wichtig zu wissen!“ bilden das Gesetz zur Förderung …
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