Aktuelle Informationen zum FSJ Kultur in NRW während der Corona-Viren Epidemie

+++ Mai 2021 Impfberechtigung für die Freiwilligen in den Jugendfreiwilligendiensten

Wenn Einsatzstellen in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, ist eine priorisierte Impfberechtigung für die Freiwilligen der Einsatzstelle möglich.
Freiwillige in den Jugendfreiwilligendiensten können als „Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe (…) tätig sind“ (gem. § 4 Abs. 1 Nr. 8 Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundes) in die dritte Impfgruppe fallen, der „mit erhöhter Priorität“ ein Impfangebot gemacht wird.

Die Impfung dieser Gruppe wurde vor wenigen Tagen aufgenommen.

Als Impfberechtigungsnachweis benötigen die Freiwilligen eine Arbeitgeberbescheinigung die die Einsatzstelle ausstellen kann.
Ein Muster der Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage in einer Arztpraxis oder in einem Impfzentrum, können Sie unter diesem Link herunterladen.

Wir bedanken uns für Ihr unermüdliches Engagement die jungen Menschen, die gerade einen Freiwilligendienst absolvieren, zu unterstützen.

 

+++ Januar 2021 Entscheidung zu den Abschlussseminaren im Juni/Juli 2021

Die Abschlussseminare im Juni/Juli werden nicht als einwöchige Präsenzveranstaltung mit Übernachtung stattfinden. Bei der Planung der Abschlussseminare werden wir die aktuellen Entwicklungen und das Konzept der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie berücksichtigen.

 

+++ Januar 2021 Entscheidung zu den Zwischenseminaren im April 2021

Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) und dessen Mutation (B117), sowie aus Gründen der gesundheitlichen Fürsorge für die Freiwilligen und unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Träger werden wir die Zwischenseminare im April 2021 in digitaler Form veranstalten. Auch für die dritten Seminare werden wir wieder ein vielfältiges und kulturelles Programm anbieten, welches die Freiwilligen auch mitgestalten.
Die digitalen Seminare werden mit dem Videokonferenztool der LAG ABK NRW e.V., LAG-Meet, und unserem Leraning-Management-System Ilias durchgeführt.

 

+++ Januar 2021 Zweite digitale Bildungswoche der Seminargruppen 1 bis 6

Für alle Seminargruppen veranstaltet die LAG ABK NRW e.V. digitale Seminarwochen. Ein buntes Wochenprogramm mit Workshops wie zum Beispiel Clownerie, Design, Fotografie, Drehbuch, Kreatives Schreiben, Comic, Upcycling, Musik, Achtsamkeit und Stimmbildung erwartet die Freiwilligen. Dabei sind die Seminare mit verschiedenen Wochenthemen ausgelegt. Bei allen Seminargruppen findet das Thema „Identität“ einen besonderen Stellenwert. Unter den verschiedenen Facetten dieses Themas sind die Freiwilligen aktiv und erarbeiten eigene Idee, die am Ende der Woche in einer Werkschau der Seminargruppe präsentiert werden.
Neben den Workshops bietet die LAG ABK NRW e.V. ein vielfältiges Rahmenprogramm an. In der digitale AnsprechBar ist die Seminarleitung während der gesamten Seminarzeit ansprechbar. Es werden Mittagspausen mit gemeinsamen Essen und Expertenaustauschrunden angeboten. Abends findet ein freies Abendprogramm statt, welches auch von den Freiwilligen organisiert wird. Mit Film-, Literatur-, Spiel- oder Gesprächsrunden finden die Freiwilligen einen gemeinsamen Abschluss der Seminartage.
Die digitalen Seminare werden mit dem Videokonferenztool der LAG ABK NRW e.V., LAG-Meet, und unserem Leraning-Management-System Ilias durchgeführt.

 

+++ Oktober/November 2020 Einführungsseminare der Seminargruppen 1 bis 6

Die Seminargruppen 1, 5 und 6 konnten das Einführungsseminar unter höchsten Hygienemaßnahmen analog durchführen. Die Einführungsseminare der Seminargruppen 2, 3 und 4 wurden, aufgrund der regionalen stetig steigenden 7-Tage-Inzidenz Werte, digital durchgeführt.

 

+++ September 2020 Auftaktveranstaltungen der Seminargruppen 1 bis 6

Für alle Freiwilligen wurde im September 2020 eine analoge Auftaktveranstaltung angeboten. Die Seminargruppen trafen sich in ihren Regionalgruppen unter höchsten Hygienemaßnahmen.

 

+++ August 2020 Abschlussveranstaltungen der Seminargruppen 1 bis 7

Sowohl digital als auch analog, mit höchsten Hygienemaßnahmen, fanden die Abschlussveranstaltungen regional in den Seminargruppen statt. Wir bedanken uns für die Tatkräftige Unterstützung bei den Einsatzstellen, die analoge Treffen möglich gemacht haben.

 

+++ 4. Mai 2020 Beginn der zweiten digitalen Bildungswoche für die Seminargruppen 2, 3, 4,und 5

Für die zweite Bildungswoche bis zum 07.05.2020 haben sich insgesamt 87 Freiwillige für die sieben Workshopangebote (Fotografie, Videokunst, Künstlerbuch, Landart, Upcycling, Pen&Paper Rollenspiel und Songwriting) eingeschrieben.

 

+++ 29. April 2020 Kurzarbeitsgeld in FSJ und BFD

In Ergänzung haben das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit (siehe Weisung vom 29.04.2020) mitgeteilt, dass Freiwillige* im Bundesfreiwilligendienst keinen Anspruch auf Kurzarbeitsgeld haben, da aufgrund der Zuschusszahlung des Bundes kein Entgeltausfall gegeben ist. Im FSJ besteht ein Anspruch, wenn das Land Trägern oder Einsatzstellen die Taschengeldzahlungen nicht erstattet. Zu den Erstattungen dürften auch ESF-Mittel für Taschengelder zählen.

 

+++ 27. April 2020 Start der ersten digitalen Bildungswoche der Seminargruppen 1, 6 und 7

Heute beginnen die digitalen Bildungswochen der Freiwilligendienste Kultur und Bildung NRW. Für die erste Woche bis zum 30.04.2020 haben sich insgesamt 75 Freiwillige für die sechs Workshopangebote (Fotografie, Videokunst, Künstlerbuch, Landart, Upcycling und Songwriting) eingeschrieben. Die Teilnehmenden der Workshops treffen sich täglich zweimal im LAG-Meet, dem Videokonferenztool der LAG zum gemeinsamen Austausch und arbeiten dazwischen an individuellen Aufgaben und Kunstwerken. Begleitet werden die Workshops durch täglich auf unserem Learning-Management-System Ilias neu veröffentlichte Aktionen und Angebote. Im Abendprogramm sind ein Spiele- und ein Literaturabend sowie eine Abschlusswerkschau der Workshopergebnisse geplant. Weiterhin gibt es Warm-Ups, ein Angebot zum gemeinsamen Mittagessen im digitalen Raum mit vorbereiteten Rezepten zum einfachen Nachkochen und eine ganztägig geöffnete „Ansprechbar“, in der immer Teamer der LAG für Fragen und Gespräche bereitstehen.

 

+++ 14. April 2020 Anträge für Corona-Soforthilfe können ab 17. April wieder gestellt werden

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und das Ministerium des Innern teilen mit:Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und Solo-Selbstständige schnell an die dringend benötigte finanzielle Unterstützung kommen, können von Freitag an wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor – ausschließlich über https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen. Nachdem Betrüger Daten abgegriffen hatten, hat die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlung und Antragstellung gestoppt.

 

+++ 9. April 2020 Kultur: Mittel der Corona-Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro vollständig ausgezahlt

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt mit: Um freischaffende Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Krise bis zum Anlaufen der umfassenden Bundes- und Landesprogramme schnell und wirkungsvoll zu unterstützen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits Mitte März ein Sonderförderprogramm in Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro aufgelegt. Das Programm stellt Betroffenen, die kurzfristig durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten sind, eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro zur Verfügung. Diese unbürokratische Unterstützung hat in der nordrhein-westfälischen Kulturszene großen Anklang gefunden: Seit Beginn des Programms sind bei den Bezirksregierungen bis heute mehr als 17.000 Anträge eingegangen. Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel in Höhe von fünf Millionen Euro aus dem Haushalt des Kulturministeriums sind seit Donnerstag (9. April 2020) vollständig abgerufen und an Betroffene ausgezahlt worden. Weiterlesen

 

+++ 7. April 2020 www.freiwillige-helfen-jetzt.de

Viele Freiwilligendienstleistende können aktuell nicht mehr in ihren Einsatzstellen tätig sein, weil diese geschlossen sind, sie möchten sich aber weiterhin tatkräftig engagieren. Viele gemeinwohlorientierte Einrichtungen suchen aufgrund der Covid-19-Pandemie Freiwillige, die gerne und regelmäßig helfen und unterstützen. Mit diesem Online-Angebot möchte das Bundesministerium beide Seiten leichter zusammenbringen.
Weitere Informationen dazu hier.

 

+++ 6. April 2020 Kurzarbeitsgeld in FSJ und BFD

Laut Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 06. April 2020 haben Freiwillige* einen Anspruch auf Kurzarbeitsgeld (KUG). Die Grundlage hierfür ist die Beitragspflicht der Freiwilligen* zur Arbeitslosenversicherung: „Bezüglich ihrer Frage, ob Personen im Freiwilligendienst Kurzarbeitergeld beziehen können, möchte ich Ihnen folgende Information zukommen lassen. Nach (SGB III) §27 Abs.2 S.2 Nr.1 sind Personen im Freiwilligendienst sozialversicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung. Demnach haben sie dem Grunde nach Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsförderung und somit auch auf Kurzarbeitergeld, wenn auch die zuerst genannten Voraussetzungen (Arbeitsausfall mit Entgeltausfall durch wirtschaftliche Gründe oder einem unabwendbaren Ereignis) vorliegen. Es bedarf natürlich immer einer Einzelfallprüfung durch die örtliche Agentur für Arbeit.“ Das Schreiben des BMAS könnt ihr hier im Wortlaut herunterladen.

 

+++ 30.03.2020 Kurzarbeitsgeld in FSJ und BFD

Laut einer allgemeinen Auskunft aus der Leitung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Berlin-Brandenburg haben Freiwillige* einen Anspruch auf Kurzarbeitsgeld (KUG). Die Grundlage hierfür ist die Beitragspflicht der Freiwilligen* zur Arbeitslosenversicherung. Eine, diese Aussage bestätigende Information aus dem BMAS liegt hierzu leider noch immer nicht vor. Die Arbeitsagentur weist daraufhin, dass die Anträge auf Kurzarbeit immer eine Einzelfallprüfung erfordern, die in der gegenwärtigen Situation eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Erstattung von Kurzarbeitsgeld erfolgt ab dem Monat, in dem Kurzarbeit beantragt wird. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich. Informationen zum Kurzarbeitsgeld sind gut aufbereitet auf den Seiten der Arbeitsagentur aufzufinden.

 

+++ 29.03.2020 – Nebentätigkeiten von Freiwilligen

Wenn Einrichtungen geschlossen haben, sind die Freiwilligen* oftmals freigestellt. Für viele Freiwillige* gewinnt die Frage nach einer Nebentätigkeit, gerade auch in Bereichen, die bei der Bewältigung der aktuellen Krise helfen, an Bedeutung. Grundsätzlich gelten die bereits getroffenen Ausführungen zu Nebentätigkeiten. Wenn Freiwillige* gegenwärtig eine andere Tätigkeit neben der Hauptbeschäftigung – dem Freiwilligendienst – ausüben wollen, ginge das als Mini-Job oder als Aufnahme einer kurzfristigen, auch zeitintensiven Beschäftigung. Letztere Beschäftigungsvariante ist gegenwärtig unserer Auffassung nach zu favorisieren.

Die kurzfristige Beschäftigung ist für einen Zeitraum von siebzig Tagen (aktuell pandemiebedingt 115 Tage zwischen dem 01. März und dem 31. Oktober) im Jahr möglich und wird beispielsweise saisonal in der Landwirtschaft häufig praktiziert. Voraussetzung hierfür ist, dass die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Der*die Freiwillige* muss eine Bescheinigung der Einrichtung vorlegen, die bestätigt, dass mit dem Freiwilligendienst bereits ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In der Regel meldet der Arbeitgeber die kurzfristig Beschäftigten* dann pauschaliert bei der Knappschaft an. Wenn Freiwillige* eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen, ist der Arbeitsvertrag dafür so zu gestalten, dass er jederzeit kündbar ist, so dass Freiwillige* in ihre Hauptbeschäftigung – den Freiwilligendienst – zurückkehren können.

 

+++ 27.03.2020 – NRW Soforthilfen gestartet

Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite der Landesregierung.

 

+++ 24.03.2020- NRW Soforthilfen für Kunst, Kultur und Weiterbildung

Durch die flächendeckende Schließung von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie die Absage sämtlicher Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie zunächst bis zum Ende der Osterferien, geraten derzeit zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Initiativen und Einrichtungen in große, teilweise sogar existenzbedrohende Finanzprobleme. Um den Betroffenen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung eine konkrete Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich werden die üblichen Regelungen bei Förderverfahren gelockert. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

+++ 23.03.2020 – Absage der dritten Seminare (20.04. – 01.05.2020)

Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vorsorglich den Seminarbetrieb in den Freiwilligendiensten vom 16. März bis einschließlich 30. April 2020 vollständig eingestellt. Aus Gründen der gesundheitlichen Fürsorge für die Freiwilligen und in unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Träger müssen wir uns dem anschließen und die Großseminare in ihrer jetzigen Form in der Zeit vom 20.04.2020 bis 01.05.2020 absagen. Die Seminartage werden den Freiwilligen aufgrund der besonderen Situation in jedem Fall anerkannt.

 

+++ 19.03.2020 – Wechsel des Einsatzbereichs / der Einrichtung

Am 19. März hat der Bund mitgeteilt, dass ein Wechsel von Freiwilligen* in andere (Bereiche der) Einrichtungen im BFD möglich ist. Eine so genannte Entsendung war bisher nur im Rahmen des inzwischen ausgelaufenen Kontingents für Geflüchtete möglich. Das heißt, Freiwillige* können jetzt in anderen Bereichen als den beim BAFzA anerkannten Einsatzplätzen eingesetzt werden, auch in anderen Einrichtungen. Entscheidend ist, dass sowohl der*die Freiwillige* als auch beide Einrichtungen einverstanden und zudem die Versicherungsfragen geklärt sind. Freiwillige bleiben dabei Beschäftigte ihrer Einsatzstelle, erhalten von dort weiterhin ihr Taschengeld und sind auch dort zur Sozialversicherung gemeldet. Sie werden zu der neuen Einsatzstelle entsandt. Ggf. zu vereinbarende Kostenbeteiligungen verhandeln die Einsatzstellen unter Einbeziehung des Trägers. Im FSJ ist ein solcher Wechsel ohnehin möglich und dem Träger obliegen die vertraglichen Regelungen dafür. Für alle weiteren Fragen und konkrete Absprachen kontaktieren Sie bitte die LAG ABK NRW e.V.

 

+++ 13.03.2020 – Absage des BFD-Seminars (16.03. – 20.03.2020)

Aufgrund des gestrigen Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, dass auf alle nicht notwendigen Veranstaltungen auch unter 1.000 Teilnehmenden verzichtet werden soll, werden ab Montag, den 16. März 2020, bis einschließlich Donnerstag, den 9. April 2020, keine Seminare an den Bildungszentren des Bundes stattfinden. Aus diesen Gründen findet auch das Seminar zur politischen Bildung in der kommenden Woche (16.03.-20.03.2020) nicht im Bildungszentrum Bad Oeynhausen statt. Die Seminartage werden den Freiwilligen aufgrund der besonderen Situation in jedem Fall anerkannt.